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Versicherungen

Berufshaftpflicht
Als DTKV-Mitglied mitversichert im Gruppenvertrag der Berufshaftpflichtversicherung sowie der Vereinshaftpflichtversicherung

 

1. Die Vereinshaftpflichtversicherung sichert die Mitglieder des Vorstandes in der Ausübung ihrer Vereinstätigkeit gegenüber Ansprüchen Dritter ab. Die Absicherung erstreckt sich auch auf die Vereinsmitglieder, die im Auftrage und im Interesse des Vereins bei Vereinsveranstaltungen oder Aufträgen für den Verein tätig sind.

 

2. Mitversichert ist die Berufshaftpflichtversicherung für Musiker und Musiklehrer, sofern sie Vereinsmitglieder sind. Dieser Schutz gilt allerdings subsidiär, d. h. vorrangig müssen immer eigene Haftpflichtversicherungen oder Musikinstrumentenversicherungen leisten. Diese werden bei einem Versicherungsfall abgefragt, außerdem gilt hier eine Selbstbeteiligung von 100 € pro Schadenfall.

(z.B. bei Schlüsselverlust einer Musik-oder allgemeinbildenden Schule, Beschädigung fremder Instrumente u.a.)

Dies ist ein sehr großer Vorteil für jeden Musiker im Verein, für nur einen geringen Mehrbeitrag eine Berufshaftpflichtversicherung zu haben.

Orchester oder Bands sind über den Verein nicht versichert, können aber gern über den Vorstand eine Anfrage stellen.

 

3. Die Schadenhöhe bei fremden Musikinstrumenten ist auf 20.000 € begrenzt.

 

Nicht versichert sind insbesondere:

Veranstaltungen, die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen.

Darunter wären große Konzerte oder auch Open Air-Veranstaltungen zu verstehen. Bitte jeweils anfragen!